3. Anträge der Parteien Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 28. August 2018 stellte und begründete Fürsprecher D.________ namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 6422 f.): 1. Es sei festzustellen, dass Ziffer I und II des Urteils vom 4.5.2016 des Regionalgerichts nicht mit Berufung angefochten wurden und deshalb in Rechtskraft erwachsen sind; weitergehend wird beantragt, die restlichen Ziffern des ergangenen Urteils aufzuheben und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Eventualiter: Herr A.__