abzubrechen und es sei ein neuer Verhandlungstermin zu bestimmen. Staatsanwalt Dr. B.________ stellte seinerseits den Antrag, die Verhandlung sei in Abwesenheit des Beschuldigten fortzusetzen. Die Kammer beschloss daraufhin, die Verhandlung zu unterbrechen und zu einem neuen Termin vorzuladen. Gleichzeitig kündigte der Präsident an, künftig nur noch Arztzeugnisse eines noch zu bestimmenden Vertrauensarztes zu akzeptieren (pag. 6310 ff.). Am 3. Januar 2018 wurde der Beschuldigte zur Fortsetzungsverhandlung vorgeladen. Die Verfahrensleitung verfügte, dass ein Arztzeugnis nur noch akzeptiert werde, wenn dieses durch einen Vertrauensarzt des Obergerichts ausgestellt würde.