Auf entsprechende Nachfrage der Verfahrensleitung teilte der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde am 21. November 2016 mit, dass Rechtsanwalt F.________ gemäss nicht rechtskräftigem Entscheid vom 6. September 2016 mit der Übernahme des Mandats des Beschuldigten eine unzulässige Doppelvertretung eingegangen sei (pag. 6089). Daraufhin entschied die Kammer mit Beschluss vom 16. Dezember 2016, dass Rechtsanwalt F.________ aus dem amtlichen Mandat entlassen, seine Berufungserklärung jedoch zu den Akten erkannt werde. Die in der Berufungserklärung gestellten Beweisanträge wurden hingegen abgewiesen (pag. 6093 ff.). Am Vorabend der oberinstanzlichen Hauptverhandlung liess Fürsprecher