2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Fürsprecher D.________ am 13. Mai 2016 form- und fristgerecht die Berufung an, wobei er diese auf Ziffer III des Urteils und die daraus resultierenden Rechtsfolgen beschränkte (pag. 5924). Auch Rechtsanwalt F.________ meldete gleichentags form- und fristgerecht die auf Ziffer III und die daraus resultierenden Folgen beschränkte Berufung an (pag. 5926). In der ebenfalls form- und fristgerecht erfolgten Berufungserklärung vom 26. Juli 2016 bestätigte Fürsprecher D.________ die Beschränkung der Berufung auf Ziffer III des Urteils.