7. der Anklageschrift). Der Beschuldigte wurde hierfür – unter Anrechnung der ausgestandenen Untersu- chungs- und Sicherheitshaft von 183 Tagen – zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 10. August 2007, sowie zu einer ambulanten therapeutischen Behandlung während und nach dem Strafvollzug verurteilt. Weiter hatte der Beschuldigte 90 % der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, zuzüglich der Kosten für die schriftliche Begründung, zu tragen.