Weiter sprach es den Beschuldigten von den Anschuldigungen der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen durch Kauf von 2 kg Hanfmaterial von Herbst 2009 bis 25. März 2010, der Hinderung einer Amtshandlung, angeblich begangen am 13. August 2010 in C.________, des Fahrens mit Motorfahrzeug unter Drogeneinfluss, angeblich begangen am 10. Juni 2010 in E.________, sowie der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, angeblich begangen am 10. Juni 2010 in E.___