1. Erstinstanzliches Urteil Am 4. Mai 2016 stellte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen grober Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 7. August 2007 in Bern, und wegen Führen eines Personenwagens trotz entzogenem Führerausweis, angeblich begangen am 25. Dezember 2007, wegen Eintritts der Verjährung ein. Weiter sprach es den Beschuldigten von den Anschuldigungen der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen durch Kauf von 2