Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin der beschuldigten Person, Fürsprecherin B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: a) Soweit A.________ vor oberer Instanz obsiegt (1/4), wird die Entschädigung seiner amtlichen Verteidigerin, Fürsprecherin B._____