1. Zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Davon sind 6 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 18 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. Die Untersuchungshaft von 39 Tagen wird auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 6‘000.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 01.09.2014 sowie teilweise zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 17.02.2016. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 18‘195.90. 4.