_ schuldig erklärt wurde: 2.1. der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 20.09.2014 in Langenthal z.N. E.________ und F.________; 2.2. der Hinderung einer Amtshandlung, begangen am 20.09.2014 auf der Polizeiwache in Langenthal; 2.3. der Sachbeschädigung, begangen am 20.09.2014 in Langenthal z.N. C.________; 2.4. der Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung, begangen am 30.07.2014 in Roggwil durch Führen eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand, qualifiziert begangen (BAK mindestens 1.44 ‰) als Lenker eines Personenwagens;