47 StGB) gebotene Mass nicht unterschreiten (Urteil des BGer 6B_1095/2014 vom 24. März 2015 E. 3.1 mit Hinweis auf BGE 134 IV 1 E. 5.6). Wie bereits ausgeführt, befindet sich der Beschuldigte mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten genau an der Schnittstelle zwischen vollbedingtem