28 Krankenkasse und Unterstützungsbeiträge für die Ehefrau (15%) sowie für die beiden Kinder (15% und 12.5%) zu berücksichtigen. Daraus resultiert neu ein aktualisierter Tagessatz von CHF 60.00. Die Kammer berücksichtigt weiter an dieser Stelle, dass der Beschuldigte laut Betreibungsregisterauszug Schulden in der Höhe von CHF 195‘000.00 (pag. 803ff.) hat, weshalb der Tagessatz auf CHF 40.00 herabgesetzt wird.