10. Strafe für die weiteren Delikte (Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hinderung einer Amtshandlung, Sachbeschädigung und qualifiziert begangene SVG-Widerhandlung durch Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand) a) Gesamtgeldstrafe, Anzahl Tagessätze, Zusatzstrafen Die Vorinstanz hat für die weiteren Delikte nach Erörterung der einzelnen Tatkomponenten und Anwendung der Asperation die Gesamtgeldstrafe auf 170 Tagessätze festgesetzt (pag. 727-733). Auf Grund der teilweise einschlägigen Vorstrafen und dem rückfälligen Nachtatverhalten bei den SVG-Delikten (pag.