Das Opfer hat sich verbal sowie körperlich mit Kratzen, Beissen, Zusammendrücken der Beine und unter Verwendung eines Nachttischlämpchens gewehrt. Der Beschuldigte hat den Willen des Opfers missachtet und schliesslich gebrochen und die Gewalt angewendet, die über das minimale tatbestandsimmanente Mass hinausgeht. Der Beschuldigte hat das Opfer vom Rücken auf den Bauch gedreht und wieder zurück auf den Rücken und somit mehrere Stellungswechsel vorgenommen. Der Vorfall muss insgesamt längere Zeit gedauert haben – dies schon nur, bis das Opfer keinen Ausweg mehr gesehen und den Widerstand aufgegeben hat.