Es ist vorliegend schwierig zu beurteilen, wie sich der Vorfall der Vergewaltigung auf das Opfer ausgewirkt hat. Nach dem Vorfall hat das Opfer Anzeige bei der Polizei erstattet und sich daraufhin vom Beschuldigten getrennt, was doch darauf hindeutet, dass der Vorfall im psychischen Bereich deutliche Auswirkungen hatte. Seit Dezember 2015 lebt das Opfer jedoch wieder mit dem Beschuldigten zusammen. Aus den Akten ist nicht bekannt, dass das Opfer eine Therapie oder dergleichen besucht hätte. Im körperlichen Bereich hat das Opfer lediglich geringfügige Verletzungen davon getragen.