schen in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. Dispositiv Ziff. I.3). 9. Strafe für die Vergewaltigung 8.1. Strafrahmen Die Beschuldigte hat sich der Vergewaltigung gemäss Art. 190 Abs. 1 StGB schuldig gemacht. Der Strafrahmen reicht von Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. 8.2. Tatkomponente 8.2.1. Objektive Tatschwere a) Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Art. 190 StGB bezweckt den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.