84); - sie beschimpfte ihn während des Vorfalles wiederholt als "Putain, Arschloch, Wixer..." (pag. 87), sagte deutlich, dass sie dies nicht wolle und dass sie lieber tot wäre, als mit ihm Sex zu haben (pag. 88). Für die Phase unmittelbar vor und während der Penetration ist aufgrund folgender Verhaltensweisen von D.________ davon auszugehen, dass es sich um ein Aufgeben und nicht etwa um eine Einwilligung handelte: - sie wehrte sich weiterhin, zwar nicht mehr gegen die Penetration, jedoch gegen Versuche des Beschuldigten, sie im Intimbereich, auf den Mund und auf die Brüste zu küssen (pag. 78, 84, 86); - sie weinte stark während beider Penetrationen (pag.