Gemäss glaubwürdigen Aussagen von D.________ hat sie sich zu Beginn des Vorfalles über längere Zeit kräftig gewehrt: - im Zeitpunkt der Drohung mit dem Messer biss D.________ den Beschuldigten in die Brust, kratze ihn (pag. 77, 83; 98) und schlug ihn auch (pag. 89); - sie klemmte sich eine Lampe wie eine Blockade zwischen die Beine (pag. 83); - als er sie auf das Bett presste und von hinten in sie einzudringen versuchte, presste sie die Beine fest zusammen (pag. 78, 83). Zudem versuchte sie sich zu wehren, indem sie den Kopf nach hinten schlug (pag. 84); - sie beschimpfte ihn während des Vorfalles wiederholt als "Putain, Arschloch, Wixer..." (pag.