In der Einvernahme vom 13. Oktober 2014 beschrieb er dann wiederum, wie der Geschlechtsverkehr stattgefunden und ca. 2-3 Minuten gedauert haben soll (pag. 147). Anzumerken ist zugunsten des Beschuldigten aber immerhin, dass er bereits zu Beginn der Erstbefragung (pag. 123) freimütig einräumte, es gäbe Probleme in der Ehe, und er habe ein Problem mit Alkohol. Trotzdem bleiben zahlreiche Lügensignale bestehen, welche an der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Beschuldigten stark zweifeln lassen. Die Kam-