125), um sogleich anzugeben, er habe mit seiner Frau am Freitagmittag geduscht und sie hätten in der Dusche Sex gehabt (pag. 125). Vor dem Zwangsmassnahmegericht gab er dann allerdings an, sie hätte in der Dusche Sex haben wollen, das habe aber nicht geklappt, weil er müde und alkoholisiert gewesen sei (pag. 138). In der Einvernahme vom 13. Oktober 2014 beschrieb er dann wiederum, wie der Geschlechtsverkehr stattgefunden und ca. 2-3 Minuten gedauert haben soll (pag.