Gestützt auf die Auswertung der Mobiltelefone muss es sich allerdings eher um ein Telefonat von der Tochter an die Mutter gehandelt haben. Dass am Freitag Abend, 26. September 2014 um 20.20 Uhr ein 12-minütiges Telefonat zwischen J.________ und D.________ erfolgt ist, ist durch die Auswertung der Mobiltelefone erstellt und stützt die Aussagen von D.________ (pag. 314).