Ihre Tochter habe ihr dann im Rahmen des schliesslich von ihr getätigten Anrufs nur ganz kurz gratuliert. Sie sei kurz angebunden gewesen, sie habe das nicht so gemacht, wie sie das sonst immer gemacht habe, es sei anders gewesen (pag. 115). Das letztlich als am Telefon als auffällig einzuschätzende Verhalten ihrer Mutter gegenüber spricht ergänzend dafür, dass D.________ etwas Negatives widerfahren sein muss. Gestützt auf die Auswertung der Mobiltelefone muss es sich allerdings eher um ein Telefonat von der Tochter an die Mutter gehandelt haben.