Diese Gegenstände unterstreichen die anfänglichen Schilderungen von D.________, wonach ihr Damenslip beim Vorfall kaputt gegangen sei und der Beschuldigte sie mit einem Messer bedroht habe. Dass gemäss letzter Version von D.________ der Damenslip 4-5 Tage zuvor im wilden Sex zerrissen sein soll und sie diesen aufbewahrt habe, um daraus einen Komplott zu schmieden, erscheint doch sehr realitätsfremd.