Diese Feststellungen passen zu D.________s Aussage, sich gewehrt und den Beschuldigten gekratzt und gebissen zu haben. Sie habe ihn in den rechten Oberarm und auch in die linke Brustseite gebissen (pag. 83). - Bei den sichergestellten Gegenständen befanden sich ein rotes Sackmesser und ein zerrissener Damenslip. Diese Gegenstände unterstreichen die anfänglichen Schilderungen von D.________, wonach ihr Damenslip beim Vorfall kaputt gegangen sei und der Beschuldigte sie mit einem Messer bedroht habe.