124), erscheint der Kammer unwahrscheinlich. Die Hämatome an ihren Armen und an der Vorder-/ Innenseite des Oberschenkels von D.________ passen typischerweise zu einem gewaltsamen Festhalten auf dem Bett bzw. dem Versuch des Beschuldigten, ihr die Beine auseinander zu drücken, so wie D.________ den Vorgang geschildert hat (pag. 99). Die Tatsache, dass im Genitalbereich von D.________ keine Verletzungen festgestellt wurden, lässt keine Schlüsse in die eine oder andere Richtung zu. Der fehlende Nachweis typischer Verletzungen schliesst einen gegen den Willen von D.___