mit keinem der erhobenen Beweismittel im Widerspruch. Im Gegenteil: Die Beweismittel stehen im Einklang mit den Schilderungen von D.________ und bekräftigen das aussageanalytische Resultat, dass sie in den ersten drei Einvernahmen die Wahrheit gesagt hat: - Die rechtsmedizinischen Untersuchungen bestätigen, dass am fraglichen Tag eine körperliche Auseinandersetzung stattgefunden hat. Eine solche ist allerdings auch nicht bestritten.