Auch hieraus ergeben sich somit für die Kammer keine Gründe für eine Falschbezichtigung. Es würde darüber hinaus an eine grosse schauspielerische Leistung grenzen, den Vergewaltigungsvorwurf auf eine solche Art und Weise zu planen, zerrissene und schmutzige Unterhosen 4-5 Tage vorher zu verstecken und aufzubewahren, einen handgreiflicher Streit zu planen, um Beweismittel für die Vergewaltigung zu schaffen und das Telefonat mit I.________ und der Mutter zu planen, um sich weiter abzusichern. Ein solch komplexes Einfädeln ist kaum realistisch und D.________ auch nicht zuzutrauen.