an den ersten drei Einvernahmen eine hohe Anzahl an Realkennzeichen auf, die für die Glaubhaftigkeit der Aussagen von D.________ sprechen. Lügensignale lassen sich umgekehrt keine festmachen. Die Kammer geht davon aus, dass die Aussagen von D.________ in den ersten drei Einvernahmen bereits isoliert betrachtet schlüssig und glaubhaft sind. b) Aussagen ab dem Rückzug Zu überprüfen ist, wie der Rückzug im Schreiben von pag. 621ff., die Zeugnisverweigerung anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag 633ff.) und das Eingeständnis zur Falschaussage an der Berufungsverhandlung (pag. 835ff.) zu werten sind.