So schilderte sie ihre Befindlichkeit während der Vorfälle (z.B. dass sie weinen musste und dass sie wollte, dass es endlich aufhöre, pag. 78). Ebenfalls festzuhalten sind die Gefühlsausbrüche mit Weinen bei der Widergabe anlässlich der Befragungen (z.B. pag. 83f., 86). Zwar ist das Weinen für sich alleine nicht zwingen als Wahrheitszeichen zu werten, vorliegend ergänzt es die Aussagen aber in stimmiger Weise und indiziert klar Erlebtes. Im Ergebnis weisen die Aussagen von D.________ an den ersten drei Einvernahmen eine hohe Anzahl an Realkennzeichen auf, die für die Glaubhaftigkeit der Aussagen von D.________ sprechen.