Solche nicht zielgerichteten Aussagen erhöhen die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen. Eine Aggravierungstendenz ist ebenfalls nirgend auszumachen, im Gegenteil. So versuchte sie den Beschuldigten nicht unnötig zu belasten. Sie sagte beispielsweise, er habe das Messer in ihre Richtung gehalten, habe sie aber nie damit berührt (pag. 77, 83, 97) oder sie führte zu seinen Gunsten aus, dass er sich am Ende schon entschuldigt habe (pag. 87), er habe auch geweint und gemeint, dass sie ihm helfen solle, einen Alkoholentzug zu machen (pag. 78). Weiter führte sie aus, sie habe bei der Penetration keine Schmerzen gehabt, da sie grundsätzlich viel Flüssigkeit im Intimbereich habe (pag.