Oder wie sie vom Wehren und Zusammendrücken der Beine im ganzen Körper Muskelkater gehabt habe (pag. 88). Auffallend sind weiter, wie die Vorinstanz ebenfalls festhielt, die vielen stimmigen Gesprächsfetzen, die D.________ schilderte. So soll der Beschuldigte am Anfang, als er das Sackmesser in der Hand gehalten habe, gesagt haben: „A la fin de la nuit les deux on va été mort“ (pag. 82). Als sie heftig zu weinen begonnen habe, sei von ihm die Bemerkung gekommen, „dass es mir ja gefallen würde, da ich ja nass sei“ (pag. 84). Oder zu einem späteren Zeitpunkt: „dann sagte ich zu ihm, dass das einzige, was er machen könne, sei in mich einzudringen“ (pag.