_ schilderte während den Einvernahmen weitere Details, welche darauf schliessen lassen, dass das Erlebte nicht erfunden ist. Sie erzählte beispielsweise, wie der Beschuldigte versucht habe, ihr das Lämpchen wegzunehmen und der Lampenschirm dabei kaputt gegangen sei (pag. 83). Oder wie der Beschuldigte sie in den Schrank geworfen habe, dessen Schiebetüre offen gewesene sei (pag. 89). Weiter führte sie aus, wie er sie nach dem Vorfall zum Duschen geschickt habe, er habe zuerst geduscht und sie nach ihm (pag. 85). Oder wie sie vom Wehren und Zusammendrücken der Beine im ganzen Körper Muskelkater gehabt habe (pag.