Ihre Freundin war es nämlich, welche die Polizei angerufen und ihr dann den Hörer weitergegeben hat. Aus diesem zeitlichen Ablauf ergeben sich entgegen der Ansicht der Verteidigung keine Zweifel an der Wahrheit des Vergewaltigungsvorwurfs. Im Gegenteil scheint doch durchaus nachvollziehbar, weshalb D.________ zuerst noch zugewartet hat. So schilderte sie mehrmals, sie hätte die Polizei nicht vor den Kindern kontaktieren können, sie hätte gewalttätige Ausbrüche des Beschuldigten fürchten müssen, was aktenkundig auch in der Vergangenheit keine Seltenheit war. Sie wollte deshalb mit der Anzeige warten, bis sie zusammen mit den Kindern von Zuhause weg war.