_ vom 24. Oktober 2014 (pag. 114ff.) D.________ sagte in der Einvernahme vom 8. Oktober 2014 aus, sie habe am Abend nach dem Vorfall mit ihrer Mutter telefoniert, sie hätten ihrer Mutter alle zum Geburtstag gratuliert, sie habe ihr aber damals noch nichts vom Vorfall erzählt, da der Beschuldigte beim Telefonat auch anwesend gewesen sei (pag. 88). J.________ sagte aus, sie habe ihre Tochter am 26. September, an ihrem eigenen (J.________‘) Geburtstag angerufen, weil ihre Tochter sie nicht angerufen habe. Ihre Tochter sei kurz angebunden gewesen und die Kinder hätten ihr gesungen.