107ff.) D.________ hatte anlässlich der Befragung vom 8. Oktober 2014 zu Protokoll gegeben, sie habe nach dem Vorfall ihre Kollegin I.________ angerufen und dieser erzählt, was vorgefallen sei. Frau I.________ habe ihr geraten, die Polizei zu rufen. Das habe sie aber nicht tun wollen, solange die Kinder noch zu Hause gewesen seien. Am nächsten Nachmittag sei sie dann zu Frau I.________ nach Hause gegangen und habe von dort aus die Polizei benachrichtigt (pag. 85/86).