636). Auf Frage, ob er am fraglichen Freitagmorgen mit seiner Frau geschlafen habe, antwortete er, seine Frau habe ein Papier geschrieben, er glaube, er müsse nichts mehr dazu sagen (pag. 637). Er lebe wieder mit seiner Frau und seinen Kindern zusammen. Er sei kein Schweizer, in seiner Kultur könne man etwas wieder flicken, wenn es kaputt gehe. Er wolle nicht über den Vorwurf sprechen, er gewinne dabei nichts, er verliere seine Zeit (pag. 638). Oberinstanzliche Hauptverhandlung vom 23. Januar 2017 (pag. 835ff.)