12 Einvernahme vom 4. November 2014 bei der Staatsanwaltschaft (pag. 154ff.) Der Beschuldigte erläuterte, wie er herausgefunden habe, dass seine Frau mit einem anderen Mann Email-, Skype- und WhatsApp-Kontakt habe (pag. 156). Er hielt daran fest, dass der Geschlechtsverkehr vom 26. September einvernehmlich stattgefunden habe (pag. 158). Erstinstanzliche Hauptverhandlung vom 8. März 2016 (pag. 633ff) Der Beschuldigte führte aus, er trinke seit der U-Haft gar nichts mehr (pag. 636).