10 Oberinstanzliche Hauptverhandlung vom 23. Januar 2017 (pag. 835ff.) Anlässlich der Berufungsverhandlung erläuterte D.________, sie lebe seit Januar 2016 wieder mit ihrem Ehemann zusammen. Ihr Ehemann habe sich stark verändert, das Zusammenspiel funktioniere viel besser und sie würden auch zusammen zu den Kindern und zum Haushalt schauen. Der Alkohol sei nicht mehr im Spiel und die Aggressionen hätten sich auch stark gebessert. Sie führte aus, damals aus Angst, dass ihr Mann mit den Kindern abhauen könnte, eine Falschaussage gemacht zu haben.