Er habe aber nirgends draufgedrückt (pag. 97). Den Vorwurf der Vergewaltigung und deren Ablauf bestätigte sie dann aber auch in dieser Befragung im Kern nochmals gleich wie in den früheren Einvernahmen (pag. 97ff.). Schreiben von Fürsprecherin G.________ vom 30. April 2015 (pag. 523) Mit Schreiben vom 30. April 2015 erklärte D.________ über ihre Verteidigerin Fürsprecherin G.________ das Desinteresse an der Strafverfolgung gegen ihren Ehemann wegen Vergewaltigung und zog sich als Privatklägerin aus dem Verfahren zurück. Undatiertes Schreiben von D.________ (pag. 621ff.) Am 3. März 2016 reichte die Verteidigerin des Beschuldigten ein undatiertes Schreiben von D.______