Erst dann habe sie mit der Polizei Kontakt aufgenommen. I.________ habe glaublich die Polizei angerufen und ihr dann das Telefon weitergereicht. I.________ habe bereits am Tag zuvor bei der Polizei erkundigt, wie vorzugehen sei, wenn jemand Hilfe benötige (pag. 85f.). Einvernahme vom 29. April 2015 bei der Staatsanwaltschaft (pag. 94ff.) Zum Zeitpunkt dieser Einvernahme lebten die Parteien getrennt. D.________ gab aber gleich zu Beginn der Befragung zu Protokoll, sie merke, dass es positive Veränderungen im Leben ihres Mannes gebe. Die Kinder seien regelmässig bei ihm, und auch als Familie würden sie zusammen Dinge unternehmen.