Die Kollegin habe ihr geraten, die Polizei zu rufen, sie habe dies schon tun wollen, aber nicht, wenn die Kinder noch zuhause gewesen seien. Sie habe nicht gewollt, dass es erneut zu Gewaltausbrüchen käme, wenn die Kinder da seien. Sie habe vor ihrem Mann Angst gehabt. Sie habe also geplant, am nächsten Morgen (Samstagmorgen) mit den Kindern zum M.________ das Morgenessen einkaufen zu gehen. Das habe sie mit ihrer Kollegin so abgesprochen. Es habe dann aber in der Ausführung nicht so