Sie habe sich mit beissen und kratzen gewehrt. Gestützt auf den geschilderten Sachverhalt wurde die Geschädigte gebeten, sich nach Langenthal zur Polizeiwache zu begeben. Mit der zuständigen Pikettfahnderin begab sich D.________ in die Frauenklinik L.________, wo sie untersucht wurde. Polizeiliche Einvernahme vom 27. September 2014 (pag. 76ff.) Im Anschluss an die ärztliche Untersuchung erfolgte am 27. September 2014 ab ca. 23:31 Uhr die Erstbefragung bei der Polizei. D.________ gab an, ihr Ehemann habe sie am Tag zuvor vergewaltigt.