Seine Küsse auf den Mund und im Intimbereich wehrte sie ab und sagte ihm, das Einzige, was er machen könne, sei, in sie einzudringen. Nachdem er sie ohne Präservativ vaginal penetriert hatte, begann sie sehr heftig zu weinen und sagte, er habe sie zur Hure gemacht. Darauf liess er kurzzeitig von ihr ab, drang jedoch erneut vaginal in sie ein. Nachdem sie wiederholte, dass er sie so zur Hure mache, liess er endgültig von ihr ab, ohne zum Samenerguss gekommen zu sein. 5.4. Beweismittel 5.4.1. Vorbemerkungen Als subjektive Beweismittel zum Kerngeschehen liegen die Aussagen des Opfers und die Aussagen des Beschuldigten vor.