Dabei sagte er, er habe ein Recht mit ihr Sex zu haben und drohte ihr, dass sie am Ende der Nacht beide tot sein werden. Er hielt sie an den Oberarmen fest, schlug sie vier oder fünf Mal mit seinem Unterarm in die Seite und warf sie in den offenen Schrank. Weil der Beschuldigte D.________ vorwarf, ein Intimtatoo zu haben, zog sie sich die Hose aus und schob ihre Unterhose auf die Seite um zu beweisen, dass dies nicht der Fall ist. Es kam zu einem Handgemenge, weil der stark alkoholisiert Beschuldigte versuchte, ihr die Unterhosen wegzuziehen.