darum, die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Beteiligten zu beurteilen. Nachdem der Beschuldigte den ihm vom Opfer vorgeworfenen Sachverhalt vollständig bestreitet und das Opfer ihre Aussagen schliesslich zurückgezogen hat, lautet die Kernfrage, ob die Vergewaltigung tatsächlich stattgefunden hat oder vom Opfer erfunden wurde. 5.3. Vorwurf gemäss Anklage Gemäss Anklageschrift vom 14. September 2015 wird dem Beschuldigten eine Vergewaltigung vorgeworfen, begangen am 26. September 2014 um ca. 06:30 Uhr an der H.________ (Ort) zum Nachteil von D.________, indem er Folgendes tat (pag. 557f.): Der Beschuldigte und D.__