Die Eheleute entschieden sich im Dezember 2015 für einen gemeinsamen Neustart und wohnen seither auch wieder zusammen. Am 3. März 2016 reichte die Verteidigerin des Beschuldigten ein undatiertes Schreiben von D.________ ein, in welchem diese die Vorwürfe gegen ihren Ehemann zurücknahm und als falsch bezeichnete. An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 8. März 2016 berief sich D.________ auf ihr Zeugnisverweige-