_ meldete sich am 27. September 2014 bei der Kantonspolizei und gab in der gleichentags erfolgten Erstbefragung zu Protokoll, ihr Ehemann habe sie am Tag zuvor vergewaltigt. Der Beschuldigte wurde am gleichen Tag verhaftet und dann in Untersuchungshaft versetzt. D.________ trennte sich hierauf von ihrem Ehemann. Sowohl D.________ wie auch ihr Ehemann wurden mehrmals einvernommen. An der Befragung vom 8. Oktober 2014 und 29. April 2015 bestätigte D.________ den Vergewaltigungsvorwurf. Die Eheleute entschieden sich im Dezember 2015 für einen gemeinsamen Neustart und wohnen seither auch wieder zusammen.