Es kam immer wieder zu verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Ehepaar. Die Eheleute lebten nach einem Streit auch schon räumlich getrennt voneinander, kehrten aber nach der Versöhnung wieder zueinander zurück. Eingebettet in diese familiäre Vorgeschichte kam es am 26. September 2014 am Morgen früh nach dem Ausgang zum zur Anzeige gebrachten Vorfall. 5.2. Einleitung des Verfahrens und Verhalten von D.________ im Verfahren D.________ meldete sich am 27. September 2014 bei der Kantonspolizei und gab in der gleichentags erfolgten Erstbefragung zu Protokoll, ihr Ehemann habe sie am Tag zuvor vergewaltigt.