Verurteilung zu Schadensersatz - Ziff. V.1. Verfügung betreffend eingezogene Gegenstände Durch die 1. Strafkammer zu überprüfen sind damit sämtliche weiteren Punkte des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs: - Ziff. II.1. Schuldspruch wegen Vergewaltigung und entsprechendes Strafmass - Strafmass betreffend die unangefochtenen Schuldsprüche Ziff. II.2.-.II.5.1. - Kosten- und restliche Entschädigungsfolge (inkl. III.1.) - Ziff. V.2. und 3 Weitere Verfügungen betreffend DNA und erkennungsdienstliche Daten (nicht der Rechtskraft zugänglich)