3 schlussberufung zu verzichten (pag. 757). Auch die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 8. August ihrerseits auf eine Anschlussberufung (pag. 759). Am 30. August 2016 teilte die C.________ mit, dass sie an der oberinstanzlichen Verhandlung vom 23. Januar 2017 weder teilnehmen noch sich vertreten lassen werde und zudem darauf verzichte, schriftliche Anträge zu stellen (pag. 757).